Größe, Helligkeit, Abstand: Wie man Bildschirme für Schaufenster, Theke, Wartezimmer und Außenflächen bemisst

Ratgeber · Lesbarkeit, Licht und Montagehöhe

Von Sebastian Meiners, Geschäftsführer der m.i.b GmbH

Ob ein Bildschirm im Alltag funktioniert, entscheidet sich selten an der Diagonale allein. Gelesen wird aus der Warteschlange, vom Gehweg oder vom Wartestuhl, mal im Kunstlicht eines Flurs, mal gegen die Mittagssonne. Dieser Ratgeber erklärt die Maßstäbe hinter den gängigen Faustregeln: woher die Regeln für die Schriftgröße kommen und für wen sie gerechnet sind, gegen wie viel Licht ein Bildschirm innen und außen ankommen muss, in welcher Höhe er hängen sollte und was nachts für Nachbarn und Insekten gilt. Gerätewerte aus Datenblättern stehen bewusst nicht im Mittelpunkt.

Schaufenster an einer sonnigen Geschäftsstraße mit einem hochkant aufgestellten Bildschirm hinter der Scheibe, in der sich Häuser spiegeln
Symbolbild (KI-generiert). Abstand, Licht und Glas: Ob ein Bildschirm im Schaufenster vom anderen Gehweg aus lesbar ist, hängt an mehr als an seiner Diagonale.

Am Anfang steht der Leser, nicht die Diagonale

Bei der Planung eines Bildschirms wird meist zuerst über Zoll gesprochen. Sinnvoller ist die umgekehrte Reihenfolge: Wer liest, aus welchem Abstand, im Stehen, im Gehen oder im Sitzen, und bei welchem Licht? Aus dem Abstand folgt die nötige Höhe der Zeichen, aus Zeichenhöhe und Textmenge die Höhe des Bildes und erst daraus die Diagonale. Das Licht am Platz bestimmt, wie hell das Gerät sein muss, die Haltung der Leser die Montagehöhe.

Die Rechenregeln dafür stammen nicht aus der Werbetechnik. Sie kommen aus dem Arbeitsschutz, aus Leitlinien für barrierefreie Gebäude, aus der Fernsehtechnik und aus der Barrierefreiheit im Web und gelten dort für Sicherheitszeichen, Bildschirmarbeitsplätze, Leitsysteme, Fernsehbilder oder Webseiten. Für Werbe- und Info-Bildschirme sind sie nicht geschrieben. Wo dieser Beitrag sie überträgt, ist das eine Analogie, und er sagt es jeweils dazu.

Grafik 1: Vom Leseort zur Gerätewahl: die Reihenfolge der Planung (Prinzip)

Vom Leseort zur Gerätewahl: die Reihenfolge der Planung (Prinzip)

Quelle: eigene Darstellung.

Die Reihenfolge ist eine Planungshilfe des Autors. Dass im Zweifel ein Test des Entwurfs unter realen Bedingungen über die richtige Schriftgröße entscheidet, schreibt auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband [1].

Sechs typische Situationen: was dafür spricht und was zu beachten ist

Die Übersicht stellt sechs Situationen nebeneinander, die in vielen Branchen vorkommen. Sie nennt keine Geräte, sondern die Bedingungen, an denen sich die Auswahl ausrichtet.

Situation

Was dafür spricht

Was dagegen spricht oder zu beachten ist

Schaufenster hinter Glas

Wirkt erfahrungsgemäß auch außerhalb der Öffnungszeiten auf Passanten; Inhalte wechseln ohne Umdekorieren.

Im Freien herrschen am Tag bis zu 100.000 lx [2]. Die Scheibe spiegelt Himmel und Straße; Spiegelungen heller Lichtquellen auf Bildschirmen zählen zur Reflexblendung [3]. Gelesen wird in der Praxis oft vom anderen Gehweg aus.

Theke und Menüboard

Sortiment und Tagesangebote lassen sich an einer Stelle ändern.

Gelesen wird aus der Schlange; die nötige Zeichenhöhe wächst mit dem Abstand und begrenzt die Zahl der Zeilen [4, 5]. Strahler über der Theke können sich im Bild spiegeln [3].

Wartezimmer und Wartezone

Wartende schauen erfahrungsgemäß lange und wiederholt hin.

Viele Leser sitzen; Aushänge gehören nach der DGUV in ein Band von 1,00 bis 1,60 m [5]. Für Warteräume nennt die ASR A3.4 nur 200 lx als Mindestbeleuchtung [3]; ein zu hell eingestelltes Gerät fällt hier eher unangenehm auf.

Flur und Wegeleitung

Geänderte Wege und Raumbelegungen sind sofort sichtbar.

Gelesen wird im Gehen und aus großer Entfernung; Wegweiser über Kopf gehören in ein Band von 2,30 bis 3,00 m [5]. Der Brandschutz in notwendigen Fluren ist ein eigenes Thema.

Draußen: Stele und digitaler Aufsteller

Sichtbar am Eingang, im Hof oder am Parkplatz, auch für Menschen, die nicht hereinkommen.

Volle Tageshelligkeit und direkte Sonne; die Sonne selbst erreicht Leuchtdichten bis 1,5 · 10⁹ cd/m² [6]. Nachts kommen Nachbarschaft und Landesrecht hinzu [6, 7].

Besprechungsraum

Alle sehen dieselben Inhalte zur gleichen Zeit.

Soll der ganze Inhalt auf einen Blick erfasst werden, empfiehlt die DGUV mit der Diagonale wachsende Sehabstände [8]. Fensterlicht spiegelt sich [3]. Für die hinteren Plätze entscheidet die Schriftgröße der Folien.

Gemeinsam ist allen Situationen, dass die Entscheidung am Platz des Lesers fällt. Wie sich Abstand, Licht und Höhe in Zahlen fassen lassen, zeigen die folgenden Abschnitte.

Theke mit drei Menübildschirmen darüber, davor zwei Personen unscharf von hinten

Symbolbild (KI-generiert). Gelesen wird aus der Schlange: Die Zeichenhöhe richtet sich nach dem weitesten Platz, an dem noch jemand wartet.

Schriftgröße: drei Maßstäbe und ihre Herkunft

Grundlage aller Regeln ist die Sehschärfe. Die Internationale Fernmeldeunion legt für das menschliche Auge als typischen Wert zugrunde, dass es Details bis zu einem Winkel von einer Bogenminute unterscheidet, einem Sechzigstel Grad [9]. Ein Pixel je Bogenminute gilt dort als Sehschärfe 1,0 [10]. Im Alltag gilt schon weniger als ausreichend: Für den Sehtest zum Führerschein genügt eine zentrale Tagessehschärfe von 0,7 [11], und auch die Schriftgrößen der DIN 1450 beziehen sich nach Angaben des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands auf eine Sehschärfe von mindestens 0,7 [1]. Wer für Sehschärfe 1,0 plant, plant also für Leser, die besser sehen, als Führerschein-Sehtest und DIN 1450 voraussetzen (eigene Folgerung).

Aus Sehschärfe und Abstand ergeben sich Zeichenhöhen. Frei zugänglich sind dafür drei Maßstäbe aus anderen Bereichen, die Verschiedenes messen:

  • Grenze der Erkennbarkeit. Die Arbeitsstättenregel ASR A1.3 ordnet Sicherheitszeichen eine Erkennungsweite zu, den größtmöglichen Abstand, aus dem ein Zeichen noch lesbar ist [4]. Für beleuchtete Schriftzeichen nennt ihre Tabelle 3 zum Beispiel 34 mm bei 10 m und 100 mm bei 30 m [4]. Das entspricht etwa dem Abstand geteilt durch 300 (eigene Rechnung): gerade noch erkennbar, nicht bequem lesbar. Für innen beleuchtete Sicherheitszeichen im Dauerlicht verdoppelt sich nach derselben Regel die Erkennungsweite bei gleicher Zeichengröße [4]; Bildschirme regelt die ASR nicht.
  • Lesen am Bildschirmarbeitsplatz. Die DGUV Information 215-410 hält Zeichen für leicht erkennbar, wenn sie unter einem Sehwinkel zwischen 22 und 31 Bogenminuten erscheinen; das ist gegeben, wenn die Höhe der Großbuchstaben dem Sehabstand geteilt durch 155 bis geteilt durch 110 entspricht [8]. Gedacht ist das für den Büroarbeitsplatz; die Tabelle der DGUV reicht von 500 bis 800 mm Sehabstand [8].
  • Barrierefreie Beschilderung. Die DGUV Information 215-112 setzt für Leitsysteme bei 10 m Lesedistanz rund 16 cm Zeichenhöhe an und begründet das mit Menschen mit starken Seheinschränkungen, also einer Sehschärfe von 0,1 [5]. Das ist etwa der Abstand geteilt durch 60 (eigene Rechnung).

In Sehwinkel umgerechnet erscheint ein Buchstabe nach der ASR-Tabelle unter rund 12 bis 14 Bogenminuten, nach der Leitsystem-Regel unter rund 55 (eigene Rechnung). Zwischen dem, was gerade erkennbar ist, und dem, was auch Menschen mit starker Sehbehinderung lesen können, liegt also etwa der Faktor vier bis fünf (eigene Rechnung). Wer mit 16 cm auf 10 m plant, plant am strengen Ende dieser Spanne. Das ist kein Rechenfehler, sondern eine Entscheidung für ein Publikum, zu dem ältere und sehbehinderte Menschen gehören.

Grafik 2: Zeichenhöhe je Abstand: Erkennungsgrenze für Sicherheitszeichen und Leitlinie für barrierefreie Leitsysteme

Zeichenhöhe je Abstand: Erkennungsgrenze für Sicherheitszeichen und Leitlinie für barrierefreie Leitsysteme

Quelle: Ausschuss für Arbeitsstätten/BAuA, ASR A1.3, Tabelle 3 [4]; DGUV Information 215-112, Kapitel 4.6 [5] (abgerufen am 17.10.2026); eigene Darstellung.

ASR A1.3: Schriftgröße für beleuchtete Schriftzeichen bei der jeweiligen Erkennungsweite, also dem größtmöglichen Abstand, aus dem ein Zeichen noch lesbar ist; Regel für Sicherheitszeichen, hier nur übertragen [4]. DGUV 215-112: Die drei Werte folgen auf den Satz, Informationsträger seien „im Sinne der barrierefreien Gestaltung … auf einen reduzierten Visus abzustimmen“, und liegen auf einer Linie, jeweils Abstand geteilt durch 62,5 (eigene Rechnung, im Text gerundet auf 60): „ca. 8 mm“ bei 50 cm, „ca. 16 mm“ bei 1,00 m, „rund 16 cm“ bei 10,00 m. Den Wert für 10 m begründet die DGUV mit Menschen mit starken Seheinschränkungen (Visus 0,1); zu den 8 mm bei 50 cm schreibt sie nur, solche Schriften seien für Menschen mit normalem Sehvermögen lesbar – eine Mindestgröße für Normalsichtige nennt sie damit nicht [5]. Gezeigt sind nur Abstände, für die beide Quellen einen Wert nennen.

Größer ist dabei nicht automatisch besser. Die DGUV weist darauf hin, dass überproportional große Schrift Menschen mit eingeschränktem Gesichtsfeld die Übersicht nimmt; ersatzweise können Informationen in kürzeren Intervallen wiederholt werden [5]. Auf einem Bildschirm heißt das: lieber zwei ruhige Seiten im Wechsel als eine mit Lettern, die über den Rand drängen.

Kontrast: zwei Maßstäbe aus Beschilderung und Web

Neben der Größe entscheidet der Kontrast. Für barrierefreie Beschriftung verlangt die DGUV einen Leuchtdichtekontrast zwischen Schrift und Hintergrund von mindestens 0,7, bei Schwarz-Weiß sollte er mindestens 0,8 betragen [5]. Für Bildschirmtext gibt es einen zweiten Maßstab, der sich aus zwei Farbwerten nachrechnen lässt: Die WCAG 2.2 des W3C bilden das Kontrastverhältnis aus der relativen Leuchtdichte der helleren und der dunkleren Farbe; es reicht von 1:1 bis 21:1 [12]. Stufe AA verlangt für Text mindestens 4,5:1, für große Schrift 3:1, Stufe AAA 7:1 bzw. 4,5:1 [12]. Geschrieben ist das für Webinhalte, als Prüfwert für eine Bildschirmvorlage taugt es trotzdem. Fotos und Verläufe hinter Schrift verändern das Verhältnis von Stelle zu Stelle; eine ruhige Fläche hinter dem Text ist meist der einfachste Weg zu stabilem Kontrast.

Auflösung: ab wann das Pixelraster verschwindet

Für die Auflösung gibt es eine neutrale Rechengröße aus der Fernsehtechnik. Nach der ITU-Empfehlung BT.1845 ist der optimale Betrachtungsabstand der, aus dem der Abstand zweier Pixel unter einer Bogenminute erscheint [9]. Gemessen in Bildhöhen liegt er für 1.920 × 1.080 Bildpunkte (Full HD) beim 3,2-Fachen, für 3.840 × 2.160 (UHD) beim 1,6-Fachen und für 7.680 × 4.320 beim 0,8-Fachen der Bildhöhe [9]. Ein 55-Zoll-Bild im Format 16:9 ist rund 68 cm hoch; das Raster verschwindet danach für Full HD ab etwa 2,2 m, für UHD ab etwa 1,1 m (eigene Rechnung).

Höhere Auflösung lohnt sich also dort, wo Menschen nah herantreten, etwa an der Theke oder an einer Stele mit Lageplan. Wer weiter entfernt steht als das 3,2-Fache der Bildhöhe, erkennt bei typischer Sehschärfe schon bei Full HD kein Raster mehr [9]; für die Lesbarkeit zählt dort die Zeichenhöhe. Die ITU bezieht ihre Werte zudem auf Standbilder, weil bewegte Bilder durch die begrenzte Bewegungsdarstellung ohnehin unschärfer wirken können [9].

Helligkeit: Was das Umgebungslicht vorgibt

Wie hell ein Bildschirm sein muss, hängt nicht an einem festen Wert, sondern am Licht ringsum. Dabei sind zwei Einheiten auseinanderzuhalten. Die Beleuchtungsstärke in Lux ist nach der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 ein Maß für das Licht, das auf eine Fläche trifft; die Leuchtdichte in Candela pro Quadratmeter beschreibt den Helligkeitseindruck einer beleuchteten oder leuchtenden Fläche [3], also auch den eines Bildschirms.

Die Unterschiede zwischen drinnen und draußen sind groß. Die DGUV nennt für einen strahlenden Sonnentag 100.000 lx, für einen Sommertag im Schatten 10.000 lx und für einen trüben Wintertag 3.000 lx [2]. Die Mindestwerte der ASR A3.4 für Innenräume liegen dagegen etwa für Flure ohne Fahrzeugverkehr bei 50 lx und für den Kassenbereich bei 500 lx [3].

Grafik 3: Beleuchtungsstärke im Freien (typische Werte) und Mindestwerte in Innenräumen

Beleuchtungsstärke im Freien (typische Werte) und Mindestwerte in Innenräumen

Quelle: DGUV Information 215-211, Abb. 2 [2]; ASR A3.4, Anhang 3 [3] (abgerufen am 17.10.2026); eigene Darstellung.

Im Freien: „strahlender Sonnentag“, „wolkiger Sonnentag“, „Sommertag im Schatten“ und „trüber Wintertag“ nach der DGUV [2]. Innen: Mindestwerte der ASR A3.4 für Beschäftigte, Anhang 3 Nr. 24.2 Kassenbereich, Nr. 24.1 Verkaufsbereich, Nr. 3.2 Pausen- und Warteräume, Nr. 1.1 Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr [3]; die tatsächliche Beleuchtung kann höher sein. Lineare Achse: Neben dem Tageslicht sind die Innenwerte kaum zu sehen.

Hinzu kommt, was der Betrachter hinter dem Bild oder in der Scheibe sieht. Schon der Himmel leuchtet nach den Tabellenwerten der DGUV je nach Bewölkung und Blickrichtung mit 600 bis 30.000 cd/m² [2]. Ein Bildschirm im Fenster muss sich also gegen eine Fläche behaupten, die in derselben Einheit gemessen wird wie er selbst. Eine allgemeingültige Mindesthelligkeit für Schaufenster oder Außenflächen ist aus Normen und Behördenregeln nicht ersichtlich; entscheidend ist der Vergleich mit der Umgebung am konkreten Platz.

Jahreszeit: Das Schaufenster im Januar ist ein anderes als im Juni

Wie oft direkte Sonne auf eine Scheibe trifft, schwankt über das Jahr erheblich. Nach den Gebietsmitteln des Deutschen Wetterdienstes schien die Sonne 2025 in Deutschland im Januar 56,1 Stunden, im Juni 273,3 Stunden [13], knapp das Fünffache (eigene Rechnung). Ein Ortstermin im Winter sagt deshalb wenig darüber, wie ein Bildschirm hinter Glas im Frühsommer wirkt; die Planung sollte vom hellsten Monat ausgehen, nicht vom Tag der Besichtigung.

Grafik 4: Sonnenscheindauer in Deutschland je Monat 2025

Sonnenscheindauer in Deutschland je Monat 2025

Quelle: Deutscher Wetterdienst, Climate Data Center, Gebietsmittel der Sonnenscheindauer, Dateistand 2. Oktober 2026 [13] (abgerufen am 17.10.2026); eigene Darstellung.

Gebietsmittel für Deutschland laut DWD-Datei „Zeitreihen fuer Gebietsmittel“, Dateistand 2. Oktober 2026 [13]. Die Sonnenscheindauer ist nicht dasselbe wie die Beleuchtungsstärke; sie zählt die Stunden, in denen die Sonne tatsächlich schien. Ob sie dabei auf eine bestimmte Scheibe fiel, hängt von Ausrichtung und Verschattung ab. 2025 ist ein Einzeljahr, kein langjähriges Mittel.

Für die Auswahl heißt das: Hinter einer sonnigen Scheibe oder im Freien braucht es Geräte, die für hohe Umgebungshelligkeit gebaut sind, und eine Helligkeitsregelung, die abends und in den dunklen Monaten zurücknimmt. Im Innenraum ohne direkte Sonne ist in der Regel eher die Blendung das Problem als zu wenig Licht.

Freistehende Stele mit Lageplan vor dem Glaseingang eines Gebäudes in der Sonne

Symbolbild (KI-generiert). Draußen konkurriert ein Bildschirm mit Tageslicht, das ein Vielfaches heller ist als die Mindestbeleuchtung in Innenräumen.

Spiegelung: das Licht, das niemand einplant

Hinter Glas kommt ein zweites Problem dazu. Die ASR A3.4 zählt störende Spiegelungen heller Lichtquellen auf glänzenden Oberflächen, ausdrücklich auch auf Bildschirmen, zur Reflexblendung [3]. Vor einem Bildschirm im Schaufenster liegen zwei spiegelnde Flächen hintereinander: die Scheibe und die Oberfläche des Geräts. Der Passant sieht darin Himmel, Fassaden und Straße und erst dahinter das Bild. Für Aushänge hinter Glas empfiehlt die DGUV entspiegeltes Glas, weil Reflexionen und Spiegelungen die Sehbedingungen stark beeinträchtigen [5]; für Bildschirme im Fenster liegt derselbe Gedanke nahe.

Innen sind es Fenster und Strahler. Ein Bildschirm gegenüber einer Fensterfront oder unter einem gerichteten Spot spiegelt erfahrungsgemäß oft stärker, als ein zu dunkles Gerät je stören würde. Ein anderer Wandplatz, ein leicht geneigter Halter oder ein neu ausgerichteter Strahler helfen dann mehr als ein helleres Gerät.

Aus der Praxis: Wenn Zoll, Lux und Zentimeter nicht zusammenpassen

Die Wand bestimmt die Diagonale. In der Praxis entscheidet oft die freie Wandfläche über die Größe, nicht der Leseabstand. Besser rechnet man andersherum: Der weiteste Leseabstand geteilt durch etwa 60 ergibt die Zeichenhöhe, wenn auch Menschen mit starker Sehschwäche mitlesen sollen [5]. Geteilt durch etwa 300 ergeben sich die Vorzugsgrößen, die die ASR A1.3 beleuchteten Sicherheitszeichen für ihre Erkennungsweite zuordnet; für innen beleuchtete Zeichen im Dauerlicht verdoppelt dieselbe Regel diese Weite sogar [4]. Beide Teiler sind eigene Rechnung aus den Tabellenwerten, und den zweiten sollte man nie als Leseziel nehmen. Erst danach wird gezählt, wie viele Zeilen auf das Bild passen.

Der Kontrast wird nach Geschmack gewählt. Graue Schrift auf einem Foto wirkt im Entwurf elegant und ist aus der Entfernung kaum zu lesen. Sinnvoll ist, jede Farbkombination als Kontrastverhältnis nachzurechnen; für normale Schrift sollte der Wert nicht unter die 4,5:1 der WCAG-Stufe AA fallen [12].

Die Helligkeit bleibt auf Werkseinstellung. Ein Gerät, das mittags gegen das Fenster ankommt, ist abends im Wartebereich zu hell. Deshalb empfiehlt es sich, von Anfang an Helligkeitsstufen nach Uhrzeit festzulegen. Die ASR A1.3 verlangt von Leuchtzeichen, sich deutlich von der Umgebung abzuheben, ohne zu blenden [4]; dieser Grundsatz lässt sich auch auf Bildschirme übertragen.

Die Höhenbänder werden vertauscht. Ein Wegweiser auf Augenhöhe verschwindet hinter Menschen, ein langer Text über Kopf wird nicht gelesen. Für Lesetexte dient das Band von 1,00 bis 1,60 m als Maßstab, für kurze Richtungsangaben das von 2,30 bis 3,00 m [5].

Montagehöhe: ein mittleres Band für Lesetexte, über Kopf für Richtungen

Für die Höhe nennt die DGUV-Leitlinie zu Leitsystemen zwei Bänder. Vor Kopf montierte Schilder und Aushänge sollen zwischen 1,00 m und 1,60 m hängen; daraus ergibt sich eine mittlere Betrachtungsebene von 1,30 m, die Rollstuhlnutzern, kleinwüchsigen und normalwüchsigen Menschen gleichermaßen das Lesen ermöglicht [5]. Über Kopf montierte Schilder gehören in ein Band von 2,30 m bis 3,00 m, mit der Unterkante bei 2,30 m; die niedrige Endhöhe hält sie auch aus rund 10 m im Blickfeld [5].

Wartebereich mit Stuhlreihe, eine Person im Rollstuhl von hinten, an der Wand ein Bildschirm in Sitzhöhe

Symbolbild (KI-generiert). Lesetexte gehören in Lesehöhe: Nach der DGUV ergibt das Band von 1,00 bis 1,60 m eine mittlere Betrachtungsebene von 1,30 m, die Menschen im Rollstuhl ebenso entgegenkommt wie klein- und normalwüchsigen Menschen.

Auf Bildschirme übertragen heißt das: Ein Info-Bildschirm mit Text, den man in Ruhe liest, gehört mit seiner Bildmitte in die Nähe von 1,30 m, gerade in Wartebereichen mit sitzendem Publikum. Ein Bildschirm mit wenigen Wörtern für die Ferne, etwa eine Richtung oder ein Tagesangebot über der Theke, darf höher hängen. Je höher er hängt, desto schräger geht der Blick nach oben und desto größer sollte die Schrift sein. Bedienhöhen von Touch-Terminals folgen eigenen Regeln der Barrierefreiheit und sind hier nicht Thema.

Nach Ladenschluss: Nachbarschaft, Insekten und Landesrecht

Ein Bildschirm, der nach außen wirkt, ist nachts eine Lichtquelle in seiner Umgebung. Die Hinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zu Lichtimmissionen zählen eine Reihe von Minderungsmaßnahmen auf. Drei davon passen unmittelbar zu Bildschirmen: die Betriebsdauer auf die nötige Zeit begrenzen, im Beurteilungszeitraum „nachts“ abschalten oder das Beleuchtungsniveau senken und bewegliche oder zeitlich schwankende Lichtquellen durch konstante ersetzen, soweit das mit dem Zweck der Anlage vereinbar ist [6].

Ein eigener Anhang der Hinweise gilt dem Schutz von Vögeln und Insekten. Er empfiehlt, Beleuchtung in den späteren Nachtstunden abzuschalten, in denen sie mangels Publikums ohnehin wenig bewirkt, und nennt dabei ausdrücklich Beleuchtungsanlagen für Werbezwecke; bei Anlagen, die die ganze Nacht laufen müssen, ist zu prüfen, ob sich das Niveau in den späteren Nachtstunden senken lässt [6]. Für einen Bildschirm heißt das: feste Abschaltzeit, zu später Stunde ruhige, dunkle Inhalte statt schneller Schnitte und eine deutlich niedrigere Helligkeit.

Ladenzeile am späten Abend mit beleuchtetem Schaufenster, in dem ein Bildschirm mit ruhigem Landschaftsmotiv hängt

Symbolbild (KI-generiert). Nach Ladenschluss genügt wenig Licht: ein ruhiges Bild, gedimmt, und eine feste Abschaltzeit.

Bayern hat dazu eigene Regeln. Im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs sind dort beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen verboten; die Gemeinde kann Ausnahmen bis längstens 23 Uhr für Gaststätten und für zulässigerweise errichtete Gewerbebetriebe an der Stätte der Leistung zulassen, bei diesen soweit dafür ein erhebliches Bedürfnis besteht (Art. 9 Abs. 2 BayImSchG) [7]. Das bayerische Naturschutzgesetz verlangt, Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden und beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen dort die Auswirkungen zu prüfen (Art. 11a BayNatSchG) [14]. Ob ein Bildschirm eine Beleuchtungsanlage in diesem Sinn ist, sagt der Wortlaut nicht; ob ein Standort zum Außenbereich gehört, weiß die Gemeinde.

Davon zu trennen ist die Frage, ob ein Bildschirm, der zur Straße wirkt, eine Werbeanlage im Sinne des Bauordnungsrechts ist. Die Musterbauordnung zählt Lichtwerbungen ausdrücklich zu den Werbeanlagen [15]. Was daraus für Genehmigung und Gestaltung folgt, regeln Landesbauordnungen und örtliche Satzungen; das ist ein eigenes Thema.

Einschätzung: Erst den Leseplatz vermessen, dann das Gerät wählen

Die meisten Bildschirme werden nicht zu klein oder zu dunkel gekauft, sondern für den falschen Platz. Ein Gerät, das im Verkaufsraum angenehm ist, verschwindet im Schaufenster; eines, das gegen die Mittagssonne ankommt, blendet abends im Flur. Die Maßstäbe dafür liegen offen: Sehwinkel und Zeichenhöhe aus Arbeitsschutz und Barrierefreiheit, Beleuchtungsstärken aus der Arbeitsstättenregel, Höhenbänder aus der DGUV-Leitlinie, Kontrast aus der Web-Richtlinie [4, 5, 8, 12, 3]. Keiner davon ist für Werbebildschirme geschrieben, zusammen ergeben sie aber ein belastbares Gerüst.

Es empfiehlt sich, die Spanne bei der Schrift bewusst zu wählen. Wer ein breites Publikum erreicht, etwa Wartende in Amt oder Praxis, sollte sich an der barrierefreien Regel orientieren. Wo nur kurze Hinweise aus der Nähe gelesen werden, darf die Schrift kleiner sein, aber nie in die Nähe der Erkennungsgrenze rücken. Und die Helligkeit gehört nicht in einen Wettstreit der Höchstwerte, sondern in einen Zeitplan, der Sonne, Dämmerung und Nacht kennt.

Vor der Bestellung: acht Punkte, die Sie am Platz klären

  • Leseort festlegen: wer liest, im Stehen, Gehen oder Sitzen; kürzester und weitester Abstand in Metern.
  • Zeichenhöhe ableiten: für ein breites Publikum etwa Abstand geteilt durch 60, nie in der Nähe von Abstand geteilt durch 300 (eigene Rechnung aus den Werten von DGUV und ASR) [4, 5].
  • Bildhöhe und Format bestimmen: Zeilen mal Zeichenhöhe plus Ränder; die Auflösung nach dem kürzesten Abstand wählen [9].
  • Kontrast nachrechnen: Schrift- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5:1, besser 7:1 [12].
  • Licht zur hellsten Zeit erfassen: Fenster, Himmelsrichtung, Jahreszeit; Sommer und Winter liegen weit auseinander [2, 13].
  • Spiegelungen ausschließen: Fenster, Strahler und Scheiben vor dem Gerät; entspiegeln oder anders ausrichten [5, 3].
  • Höhe festlegen: Lesetexte im Band von 1,00 bis 1,60 m, kurze Richtungsangaben über Kopf im Band von 2,30 bis 3,00 m [5].
  • Nachtbetrieb und örtliche Regeln klären: Abschaltzeit, Dimmung, ruhige Inhalte; Landesrecht und Werbeanlagen-Regeln bei der Gemeinde erfragen [6, 7, 15].

Häufige Fragen

Nach welcher Regel bemesse ich die Schriftgröße auf einem Info-Bildschirm?

Nach dem weitesten Leseabstand und dem Publikum. Für barrierefreie Leitsysteme setzt die DGUV rund 16 cm Zeichenhöhe bei 10 m an, gerechnet für starke Sehbehinderung [5]; das ist etwa der Abstand geteilt durch 60 (eigene Rechnung). Die Erkennungsgrenze für beleuchtete Sicherheitszeichen liegt nach der ASR-Tabelle bei rund einem Viertel bis einem Fünftel davon (eigene Rechnung) [4]. Dazwischen wählen Sie nach Publikum.

Lohnt sich ein UHD-Bildschirm für ein Menüboard, oder reicht Full HD?

Das hängt vom Abstand ab. Nach der ITU verschwindet das Pixelraster bei Full HD ab etwa dem 3,2-Fachen der Bildhöhe, bei UHD schon ab dem 1,6-Fachen [9]. Stehen die Gäste weiter weg als das 3,2-Fache, bringt UHD für die Lesbarkeit wenig; dann entscheidet die Schriftgröße.

Warum sieht ein Bildschirm im Schaufenster tagsüber blass aus?

Weil er gegen Tageslicht und Spiegelungen ankommen muss. Im Freien werden an sonnigen Tagen bis zu 100.000 lx erreicht, der Himmel leuchtet mit bis zu 30.000 cd/m² [2], und die Scheibe spiegelt Himmel und Straße; Spiegelungen heller Lichtquellen auf Bildschirmen gelten als Reflexblendung [3]. Für Aushänge hinter Glas empfiehlt die DGUV entspiegeltes Glas [5]; in der Praxis helfen außerdem ein für hohe Umgebungshelligkeit gebautes Gerät und eine andere Ausrichtung.

Wie hoch sollte ein Bildschirm im Wartezimmer hängen?

Für Aushänge und Schilder, vor denen man liest, empfiehlt die DGUV ein Höhenband von 1,00 bis 1,60 m mit einer mittleren Betrachtungsebene von 1,30 m, die auch für Rollstuhlnutzer und kleinwüchsige Menschen passt [5]. Über Kopf montierte Schilder sieht die DGUV im Band von 2,30 bis 3,00 m vor, mit nicht mehr als vier Informationsreihen untereinander [5]; dorthin passen also kurze Richtungsangaben, keine Lesetexte (eigene Folgerung).

Muss ein Werbebildschirm nachts ausgeschaltet werden?

Eine bundesweite Abschaltzeit steht in den hier ausgewerteten Regeln nicht. Die LAI-Hinweise empfehlen, Beleuchtung für Werbezwecke in den späteren Nachtstunden abzuschalten; wo eine Anlage die ganze Nacht laufen muss, ist eine Absenkung zu prüfen [6]. In Bayern sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch verboten; für Gaststätten und Gewerbebetriebe an der Stätte der Leistung kann die Gemeinde Ausnahmen bis längstens 23 Uhr zulassen [7]. Ob ein Standort zu diesem Außenbereich gehört, sagt Ihnen die Gemeinde.

Welches Kontrastverhältnis sollte Schrift auf einem Bildschirm haben?

Als Prüfwert eignet sich die Web-Richtlinie WCAG 2.2: mindestens 4,5:1 für normale und 3:1 für große Schrift, in der höchsten Stufe 7:1 [12]. Für barrierefreie Schilder nennt die DGUV einen Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,7 [5]. Beide Regeln sind nicht für Werbebildschirme geschrieben und hier übertragen.

Weiterführende Informationen

Über den Autor

Sebastian Meiners, Geschäftsführer der m.i.b GmbH

Sebastian Meiners

Sebastian Meiners beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit Digital Signage – von der Projektentwicklung über Planung und Umsetzung bis zum Betrieb im Alltag. In dieser Zeit hat er mehrere hundert Projekte begleitet, für Handel, Gastronomie, Industrie und öffentliche Auftraggeber. Sein Fachwissen hat er in zahlreichen Seminaren und Weiterbildungen vertieft und in der Zusammenarbeit mit Hunderten von Herstellern aus aller Welt, großen Werbeagenturen, IT-Systemhäusern sowie internationalen IT-Beratungen weiterentwickelt. Als Geschäftsführer der m.i.b GmbH in Solingen verantwortet er heute den Vertrieb sowie die Entwicklung von Software- und KI-Lösungen.

Veröffentlicht am 29.10.2026

Quellen

  1. leserlich.info: Schriftgröße, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). https://leserlich.info/zeichen/schriftgroesse (abgerufen am 17.10.2026)
  2. DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen“ (Juli 2022), Abb. 2 und Tab. 1, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/799 (abgerufen am 17.10.2026)
  3. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“, Ausgabe Mai 2023, Nr. 3.9, 3.15 und 3.18 sowie Anhang 3 Nr. 1.1, 3.2, 24.1 und 24.2, Ausschuss für Arbeitsstätten / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen am 17.10.2026)
  4. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 242), Nr. 3.16, Nr. 5.1 Abs. 9 mit Tabelle 3 und Nr. 5.4 Abs. 1, Ausschuss für Arbeitsstätten / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A1-3.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen am 17.10.2026)
  5. DGUV Information 215-112 „Barrierefreie Arbeitsgestaltung – Teil 2“, Kapitel 4.6 „Leitsysteme im Innenbereich“ (Stand Juni 2017), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). https://www.dguv.de/medien/barrierefrei/anforderungen/bau_gestaltung/gebaeude/leitsystem_innen/kapitel4-6.pdf (abgerufen am 17.10.2026)
  6. Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen (Beschluss vom 13.09.2012, Anhang 2 Stand 3.11.2015, mit Formelkorrektur 03/2018), Nr. 6 sowie Anhang 1 Nr. 5 und Anhang 2 Nr. 2.1, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). https://www.lai-immissionsschutz.de/media/lichthinweise-2015-11-03mit-formelkorrektur_aus_03_2018_1520588339.pdf (abgerufen am 17.10.2026)
  7. Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG), Art. 9 „Vermeidbare Lichtemissionen“ (Text gilt ab 01.01.2026), BAYERN.RECHT. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayImSchG-9 (abgerufen am 17.10.2026)
  8. DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (Juli 2019), Abschnitt Zeichengröße mit Tabelle 5 und Tabelle 6 (Ausgabe bei der BGHM), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/215-410.pdf (abgerufen am 17.10.2026)
  9. Recommendation ITU-R BT.1845-1 (03/2010): Guidelines on metrics to be used when tailoring television programmes to broadcasting applications at various image quality levels, display sizes and aspect ratios, considering a)–c) und Table 1, International Telecommunication Union (ITU-R). https://www.itu.int/dms_pubrec/itu-r/rec/bt/R-REC-BT.1845-1-201003-I!!PDF-E.pdf (abgerufen am 17.10.2026)
  10. Report ITU-R BT.2246-8 (03/2023): The present state of ultra-high definition television, Abschnitt zum optimalen Betrachtungsabstand, International Telecommunication Union (ITU-R). https://www.itu.int/dms_pub/itu-r/opb/rep/R-REP-BT.2246-8-2023-PDF-E.pdf (abgerufen am 17.10.2026)
  11. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 6 Nr. 1.1 (Sehtest), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_6.html (abgerufen am 17.10.2026)
  12. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C Recommendation 12 December 2024, Success Criteria 1.4.3 und 1.4.6, Begriff „contrast ratio“, World Wide Web Consortium (W3C). https://www.w3.org/TR/WCAG22/ (abgerufen am 17.10.2026)
  13. Zeitreihen für Gebietsmittel, Sonnenscheindauer je Monat (regional_averages_sd_01.txt bis _12.txt), Dateistand 2. Oktober 2026, Deutscher Wetterdienst (DWD), Climate Data Center. https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/regional_averages_DE/monthly/sunshine_duration/ (abgerufen am 17.10.2026)
  14. Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 11a (Text gilt ab 01.04.2026), BAYERN.RECHT. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-11a (abgerufen am 17.10.2026)
  15. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27.09.2024, § 10 Abs. 1, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt). https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Rechtsgrundlagen/MBO.pdf (abgerufen am 17.10.2026)

Dieser Ratgeber gibt die genannten Regeln auszugsweise wieder. Arbeitsschutzregeln, DGUV-Informationen, ITU-Empfehlungen und die WCAG gelten für Arbeitsstätten, Leitsysteme, Fernsehbilder und Webinhalte und sind hier nur übertragen. Der Beitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie nicht. Für Werbeanlagen, Lichtimmissionen und Naturschutz gelten neben Bundesrecht, etwa dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, auch Landesrecht und örtliche Satzungen; wie sie auf einen Standort anzuwenden sind, klären Sie im Einzelfall mit Gemeinde oder Bauaufsicht. Rechtsstand: 17.10.2026.

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