Beim Bauantrag nach Lichtemission gefragt...
Im Zusammenhang mit der Installation von LED-Walls taucht immer wieder die Frage nach Lichtemissionen oder gar Lichtverschmutzung auf. Diese Bedenken sind grundsätzlich nachvollziehbar – allerdings nur dann, wenn es sich um dauerhaft betriebene, großflächige Lichtquellen handelt, wie etwa Flutlichtanlagen oder beleuchtete Werbeflächen in städtischen Bereichen.
Im konkreten Anwendungsfall – der Einsatz einer LED-Wall zur Spielstandsanzeige auf einem Sportplatz – greift diese Diskussion jedoch nicht. Die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich deutlich von den typischen Quellen für Lichtverschmutzung.
Zum einen handelt es sich bei der LED-Wall nicht um eine Beleuchtungsanlage, sondern um einen Anzeigemonitor mit begrenzter Fläche. Die eingesetzten LED-Module verfügen über eine maximale Leuchtdichte von 6000 Nits (Candela pro Quadratmeter). Diese theoretische Obergrenze wird jedoch in der Praxis nie ausgeschöpft. Unsere Erfahrung zeigt, dass LED-Wände dieses Typs im Regelfall mit maximal 65 % ihrer möglichen Helligkeit betrieben werden – abhängig von der Umgebungshelligkeit und den Anforderungen an die Lesbarkeit.
Zum anderen ist der Betrieb zeitlich klar begrenzt: Die LED-Wall wird ausschließlich während Spielen sowie in einem kurzen Zeitfenster davor und danach genutzt. Außerhalb dieser Veranstaltungen bleibt die Anlage vollständig abgeschaltet. Eine kontinuierliche Lichtabstrahlung – wie sie etwa bei Straßenbeleuchtung oder Werbetafeln in Innenstädten vorkommt – findet also nicht statt.
Fazit: Die LED-Wall dient nicht der Beleuchtung, sondern der Bild- und Informationswiedergabe. Sie ist kein dauerhaftes, flächendeckendes Lichtsystem, sondern eine gezielt eingesetzte Anzeige mit klar definierten Betriebszeiten. Die Sorge vor Lichtverschmutzung ist in diesem Zusammenhang daher unbegründet.